Denkmal zum Magdeburger Recht

Ziel, Bedeutung, Begründung
In vielen Orten, in denen das Magdeburger Recht einst galt, wird noch heute voller Stolz daran erinnert.

Unter anderem – und das verdient in diesen Tagen eine besondere Erwähnung – in der ukrainischen Hauptstadt Kiew, wo 1802 ein Denkmal zur Erinnerung an das Magdeburger Recht von den Kiewer Bürgern errichtet wurde. Während in Europa mehrere Denkmäler dem Magdeburger Recht gewidmet sind, gibt es in Magdeburg, dem Ausgangspunkt, kaum Spuren des Magdeburger Rechts. Mit einem Denkmal soll das Magdeburger Recht als eines der ersten und bedeutendsten Rechtsinstitute des frühen Mittelalters in das öffentliche Bewusstsein rücken und damit auch diesen Aspekt der aus europäischer Sicht bedeutenden Geschichte Magdeburgs präsentieren.

Zu diesem Zweck haben Bürger Magdeburgs die Initiative ergriffen und Ende 2011 einen Verein gegründet, der diese Erinnerungslücke sichtbar schließen will.

Der Oberbürgermeister hat mit seiner Schirmherrschaft die Bedeutung des Vorhabens für die internationale Wirkung Magdeburgs hervorgehoben. Im Rahmen der Bewerbung Magdeburgs zur „Kulturhauptstadt Europas 2025“ sollte auch damit ein wichtiger kulturhistorischer Beitrag geleistet werden.

Gemäß einem Vorschlag des am 14.02.2012 berufenen künstlerischen Beirats unter Leitung von Prof. Dr. Heiner Lück der Universität Halle-Wittenberg, wurden im Jahr 2013 fünf international renommierte Künstler ausgewählt und beauftragt, einen Entwurf für das Denkmal zu erstellen.
Im Oktober 2014 wurden in Magdeburg die fünf Entwürfe präsentiert. Aufgrund der Empfehlung des künstlerischen Beirats wurde auf der Mitgliederversammlung im Januar 2015 ein Entwurf von Claus Bury ausgewählt.

Projektgalerie

Projektdaten

Bauherr
Verein Denkmal-Magdeburger Recht e.V.

Projekt
Denkmal zum Magdeburger Recht

Tonnage
5